Helfen beim Hohentwielfestival
Wir freuen uns über Eure Unterstützung!
Nur mit Euch wird unser Festival ein Erfolg
Helfen beim Hohentwielfestival (21.-27. Juli)
Danke für die Unterstützung!
Die Bedingungen
Guideline für städtische Helfer:innen
In den vergangenen Jahren hat sich die Regelung für die städtischen Helfer sehr gut eingespielt; es gelten deshalb wieder die unveränderten Bedingungen:
- Soweit Helfer fachfremd (also nicht berufsbezogen) eingesetzt werden, wird die Berechnung der Überstunden nach dem vom Eigenbetrieb Kultur und Tagung Singen aufgestellten Dienstplan vorgenommen. Das Ende des Dienstes wird wieder in einer Liste jeden Tag durch einen Beauftragten des Eigenbetriebs Kultur und Tagung Singen mit Handzeichen vermerkt. Für jede geleistete Einsatzstunde außerhalb der Kernarbeitszeit wird eine FZ-Stunde gutgeschrieben, ferner eine pauschale Netto-Aufwandsentschädigung von 2,50 EUR, welche mit den normalen Dienstbezügen ausbezahlt wird. Außerdem erhält jede/r Helfer:in einen kostenlosen Festbändel für das Burgfest.
- Die Liste, auf dem die geleisteten Dienststunden an jedem Veranstaltungstag durch Handzeichen eines/einer Mitarbeiters/in des Eigenbetriebs Kultur und Tagung Singen vermerkt werden, wird nach dem Hohentwielfest umgehend der Abteilung Personal und Organisation zugestellt. Wenn ein größerer Bestand an FZ-Stunden als + 20 Std. durch Dienst beim Hohentwielfest entsteht, kann dieser Bestand bis zum 31. Oktober 2024 übertragen werden und ist bis dahin abzufeiern.
- Werden Mitarbeiter berufsbezogen eingesetzt, erfolgt dies im Rahmen von angeordneten Überstunden. Bitte nehmen Sie in Zweifelsfällen Kontakt mit uns auf.
- Jeder Helfer erhält bei der Einsatzbesprechung einen Dienstplan mit seiner Aufgabe und den einzelnen Dienstzeiten. Ferner wird ein Helferabzeichen mit dem Namen des Helfers und allen Einsatztagen ausgegeben. Dieses Abzeichen kennzeichnet Euch als Helfer und garantiert den freien Eintritt.
- Die Mitarbeit bei Veranstaltungen des Hohentwielfestes ist als Dienst zu betrachten, es gelten also die üblichen Vorschriften (z.B. Alkoholverbot), aber auch die versicherungsrechtlichen Bestimmungen wie beim normalen Dienst. Bei eventuellen Unklarheiten nehmt bitte Kontakt mit Frau Kesting auf, Tel.: 85-242.